Die Leistungen

Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen,

  1. an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,

  2. neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen,

  3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden,mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung sowie der Geoinformation tätig.

Insgesamt lässt sich das vielfältige Aufgabenspektrum wie folgt zusammenfassen:

Katastervermessungen

  • Zerlegungsvermessungen (Grundstücksteilungen)
    Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen
    Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit
    Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren
  • Grenzfeststellungen
    Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Messergebnissen und Abmarkung
    Neuvermarkung verlorener Grenzzeichen
  • Gebäudeeinmessungen
  • Vermessungen langgestreckter Anlagen z. B. Straßenschlussvermessungen
  • Vereinfachte Umlegung
  • Baulandumlegung

Ingenieurvermessungen

  • Erstellung von Liegenschafts- und Höhenplänen, z. B. als Planungsunterlage für Architekten und Bauherren
  • Absteckung von Bauwerken, baubegleitende Vermessungen
  • Erstellung von Bestandsplänen, z.B. für Versorgungsleitungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser
  • Nivellements
  • GPS - Vermessungen
  • umfassende Beratungsleistungen

Grafische Datenverarbeitung / GIS

  • Erfassung, Auswertung und Führung von Fachkatastern z.B. Leitungskataster, Kanalkataster, Deponiekataster, Baumkataster etc.
  • Aufbau und Einrichtung von Geoinformationssystemen


Wenn Sie bauen wollen ...

... sollte dies für Sie etwas ganz besonderes und vielleicht einmaliges im Leben sein!

Erfahrungsgemäß ist aber gerade der Hausbau mit sehr viel Bürokratie, Behördengängen und Unklarheiten - und daher mit sehr viel Stress verbunden.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist nicht allein seines Sachverstandes wegen sondern auch aufgrund des von ihm geleisteten Amtseides in der Beratungspflicht seiner Kunden und versteht dies als vorderstes Prinzip seine Berufsauffassung.

Daher beraten wir Sie gerne über alle Ihre Baumaßnahme betreffenden vermessungstechnischen und baurechtlichen Zusammenhänge in einem persönlichen Gespräch.
Dies kann sehr wichtig für Sie, aber auch für uns sein, denn gemeinsamen kann man dabei sehr zügig ausloten, was für Ihr ganz individuelles Bauvorhaben von vorneherein von Bedeutung ist. Auch die für Sie sehr wichtige Frage der Kosten kann hierbei in den meisten Fällen geklärt werden. Selbstverständlich sind sämtliche Beratungsgespräche ,die wir mit Ihnen führen, für Sie vollkommen unverbindlich – ebenso wie ein gemeinsames Treffen an dem zu vermessenden Flurstück, damit wir uns vor Ort ein genaues Bild von den dortigen Gegebenheiten machen oder eventuell auch zusammen mit Ihnen einen neuen Grenzverlauf festlegen können, falls Ihr Grundstück vor der Baumaßnahme noch zerlegt (geteilt) werden soll.
Falls Sie sich dann entschließen sollten, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, begleiten wir Sie mit unserem Fachwissen durch die gesamte Bauphase, angefangen von einer möglichen Grundstücksteilung über den Liegenschaftsplan zum Bauantrag und die Bauabsteckung bis hin zur endgültigen Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung ihres Rohbaus.
Währen der gesamten Baumaßnahme stehen wir Ihnen immer auch beratend zur Seite. Wir würden uns sehr freuen, Sie mit Kompetenz und Sachverstand nach besten Kräften zu entlasten und Ihnen zu helfen, Ihr Bauvorhaben sicher, unbürokratisch und möglichst gelassen abzuwickeln.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen dafür alles Gute!